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   OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 136/06   

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OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 136/06 (https://dejure.org/2007,47586)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.04.2007 - 17 U 136/06 (https://dejure.org/2007,47586)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. April 2007 - 17 U 136/06 (https://dejure.org/2007,47586)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05

    Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 136/06
    Dabei reicht es aus, dass der Kunde in eine Lage gebracht worden ist, in der er in seiner Entschließungsfreiheit, den ihm später angebotenen Vertrag zu schließen oder davon Abstand zu nehmen, beeinträchtigt war ( BGH, Urteil vom 9.5.2006 -XI ZR 119/05 Rdnr. 14).

    Bei einem zunehmenden zeitlichen Abstand kann jedoch die von einem engen zeitlichen Zusammenhang ausgehende Indizwirkung für die Kausalität der situationsbedingten Beeinträchtigung der Willensentschließungsfreiheit entfallen ( BGHZ 131, 385, 392; BGH WM 2003, 1240; WM 2006, 1243 [BGH 09.05.2006 - XI ZR 119/05] Tz. 14).

  • BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05

    Bindung des Berufungsgerichts nach Aufhebung und Zurückverweisung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 136/06
    Die vom XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 16.5.2006 aufgestellten Grundsätze über einen Schadensersatzanspruch des Erwerbers einer kreditfinanzierten Immobilienkapitalanlage aus einem eigenen Aufklärungsverschulden der finanzierenden Bank wegen eines Wissensvorsprungs gelten ferner auch bei einem verbundenen Geschäft ( BGH, Urt. vom 21.11.2006 - XI ZR 347/05 , WM 2007, 200).
  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 136/06
    Bei einem zunehmenden zeitlichen Abstand kann jedoch die von einem engen zeitlichen Zusammenhang ausgehende Indizwirkung für die Kausalität der situationsbedingten Beeinträchtigung der Willensentschließungsfreiheit entfallen ( BGHZ 131, 385, 392; BGH WM 2003, 1240; WM 2006, 1243 [BGH 09.05.2006 - XI ZR 119/05] Tz. 14).
  • BGH, 23.10.1990 - XI ZR 313/89

    Verwendung zuviel berechneter Zinsen bei einem Annuitätendarlehen; Nichtigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 136/06
    Der fälschlicherweise auf den Zinsanteil berechnete Betrag ist zur Tilgung zu verwenden ( BGHZ 112, 352 = WM 1990, 1989 unter 2c der Gründe).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2006 - 17 U 259/05

    Anspruch des Kapitalanlegers gegen die einen Fondsbeitritt finanzierende Bank auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 136/06
    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass mangels näheren Vortrags der Anleger ein Kausalzusammenhang zwischen Haustürsituation und Abschluss des Darlehensvertrages regelmäßig ausscheidet, wenn der Verbraucher den Darlehensvertrag erst etwa drei Wochen nach dem Erstkontakt in der vom Gesetz sanktionierten Überrumpelungssituation unterzeichnet hat, und zusätzliche Umstände hinzutreten, welche die Indizwirkung für die Kausalität weiter entkräften ( Senat , Urteil vom 18.7.2006- 17 U 259/05 , rechtskräftig durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde, BGH, Beschluss vom 30.1.2007 - XI ZR 265/06 ).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 352/06
    Vielmehr ist in einem solchen Fall, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Urteile vom 17.4.2007, 17 U 136/06, und vom 18.09.2007, 17 U 26/07 ), wie allgemein, wenn die Bank aufgrund einer nichtigen Vertragsklausel zuviel Zinsen berechnet hat, lediglich die Verrechnung der gezahlten Darlehensraten zu berichtigen.
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 331/06
    Vielmehr ist in einem solchen Fall, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat ( Urteile vom 17.4.2007, 17 U 136/06, und vom 18.09.2007, 17 U 26/07 ), wie allgemein, wenn die Bank aufgrund einer nichtigen Vertragsklausel zuviel Zinsen berechnet hat, lediglich die Verrechnung der gezahlten Darlehensraten zu berichtigen.
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